23.01.23

Prof. Dr. Ulrich Schnelle

Vermutung für Preisüberhöhung bei Austausch preisrelevanter Informationen zwischen Wettbewerbern

Prof. Dr. Ulrich Schnelle

Ein kartellrechtswidriger Austausch zwischen Wettbewerbern über geheime Informationen, die das aktuelle oder geplante Preissetzungsverhalten gegenüber einem gemeinsamen Abnehmer zum Gegenstand haben, begründet zugunsten dieses Abnehmers den Erfahrungssatz, dass die danach erzielten Preise im Schnitt über denjenigen Preisen liegen, die sich ohne den Informationsaustausch gebildet hätten.

Von: Prof. Dr. Ulrich Schnelle
In: DER BETRIEB, Nr. 04/2023, S. 187

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