Drittstaatenbieter ohne Recht auf Teilnahme an EU-Vergaben
Der Beschaffungsmarkt öffentlicher Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten ist für Bieter aus Drittstaaten gerade im Bereich der kritischen Infrastruktur wie z.B. Eisenbahnnetz und rollendes Material interessant. Der EuGH hat in einem Urteil „Kolin“ vom 22.10.2024 am Beispiel eines Bieters aus der Türkei jeder Gleichsetzung von Drittstaatenbietern mit Unternehmen aus der EU eine klare Absage erteilt. Im Urteil „CRRC Qingdao Sifang“ vom 13.03.2025 bestätigt der EuGH diesen Schutz in der EU ansässiger Unternehmen. „Die Beteiligung von Unternehmen aus Drittstaaten an Vergabeverfahren“ ist Gegenstand des aktuellen Beitrags von Dr. Alexander Hübner in Heft 2 der Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR 2025, 113).
Ansprechpartner: Dr. Alexander Hübner