22.04.24

EU-Kartellrechtsänderungen und Green Innovation: Nachhaltige Kooperationen nicht automatisch von Wettbewerbsbeschränkungen befreit

EU-KARTELLRECHTSÄNDERUNGEN: NACHHALTIGE KOOPERATIONEN NICHT AUTOMATISCH KARTELLRECHTSFREI

Die Europäische Kommission hat die Spielregeln mit dem neuen Kapitel 9 in den Horizontalleitlinien zur Kooperation unter Wettbewerbern zur Verfolgung von nachhaltigen Zielen geändert. Hier erfahren Sie, wie die neuesten Änderungen im EU-Kartellrecht Ihre nachhaltigen Geschäftspraktiken beeinflussen könnten. Dieser tiefgreifende Artikel beschreibt einen Überblick über die neuen Regelungen und Hinweise, wie Compliance-Risiken minimiert werden und gleichzeitig Nachhaltigkeitsziele effektiv verfolgen werden können.. Lesen Sie hier....

Autoren: PROF. DR. ULRICH SCHNELLE
und DR. CHRISTIAN AUFDERMAUER

DAS-Online_Ausgabe-14-2023_HuM_Nachhaltigkeitsvereinbarungen im Wettbewerb US_CA.pdf

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