EuGH sanktioniert Google wegen Ausnutzung der Marktmacht im Preisvergleichsdienst
EUGH-URTEIL: BIG DATA-UNTERNEHMEN IN DIE SCHRANKEN GEWIESEN – NACH BEVORZUGUNG DES EIGENEN PREISVERGLEICHSDIENSTES
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Google in einem wichtigen Urteil daran erinnert, dass Fairplay auch für Suchmaschinen gilt.
Durch die Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes in den Suchergebnissen hat Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt – ein klarer Verstoß gegen Art. 102 AEUV.
Die EU-Kommission verhängte daraufhin ein hohes Bußgeld, das vom EuGH bestätigt wurde.
Dieses Urteil setzt einen wichtigen Maßstab für den Umgang mit Big Data-Unternehmen wie Google und hat bereits zahlreiche Schadensersatzklagen von benachteiligten Preisvergleichsdiensten nach sich gezogen.
Ein aktueller Artikel von PROF. DR. ULRICH SCHNELLE aus dem Fachbereich Kartellrecht in der Fachzeitschrift GRUR-Prax (Ausgabe 20/2024) beleuchtet, welche Auswirkungen dieses Urteil auf Big Data-Unternehmen haben könnte und wie es den Markt neu ordnen wird.