24.03.25

Kartellschadensersatz im Fokus – EuGH urteilt zu Grenzen des kollektiven Rechtsschutzes

Heute erscheint die neue Ausgabe von Der Betrieb mit einem Fachbeitrag von Prof. Dr. Ulrich Schnelle und Julian Munder aus dem Kartellrechtsteam von Haver & Mailänder. Thema ist ein aktuelles Urteil des EuGH, das weit über den konkreten Fall (Rundholz) hinausreicht.

Die entscheidende Frage lautet: Welche Möglichkeiten bietet das deutsche Recht, um kartellgeschädigte Unternehmen gebündelt zu vertreten – z. B. durch ein sogenanntes Klagevehikel, einen spezialisierten Dienstleister oder ein Modell, das an eine Sammelklage erinnert?

Viele dieser Anbieter sind kostengünstiger, effizienter und setzen auf digitale Prozesse. Doch gerade im Bereich Kartellschadensersatz stoßen sie an rechtliche Grenzen – etwa, weil sie bei Landgerichten Anwälte beauftragen müssen und die klassische Inkassoerlaubnis dafür nicht ausreicht.

Der Artikel beleuchtet, wie der EuGH die Rolle solcher Modelle bewertet und welche praktischen Konsequenzen sich daraus für geschädigte Unternehmen ergeben – insbesondere, wenn es darum geht, sich nicht allein, sondern strukturiert und ressourcenschonend gegen Kartellverstöße zu wehren.

Für Unternehmen mit potenziellen Kartellschäden stellt sich jetzt mehr denn je die Frage: Wie setze ich meine Ansprüche effektiv durch – und mit wem?

Hier geht’s zum Fachbeitrag auf unserer Website: [0503_HuM_Der Betrieb_Private enforcement im Kartellrecht US_JM.pdf]

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