15.05.19
Prof. Dr. Ulrich Schnelle
Die strengen Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts sind zu beachten. Kartellschadensersatz: Grundsatz der Effektivität des EU-Rechts schreibt Zivilrecht der Mitgliedsstaaten um
Prof. Dr. Ulrich Schnelle
Von: Prof. Dr. Ulrich Schnelle
In: Deutscher AnwaltSpiegel 10/2019 S. 4