02.02.23

Webinar: Wer haftet in der Lieferkette?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und ein darüber hinausgehender Richtlinienentwurf der EU-Kommission verpflichten Unternehmen zur Einhaltung von umfangreichen Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Das Webinar der IHK Stuttgart beleuchtet, welche Bußgelder, Sanktionen, Schadensersatz bei Nichteinhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben drohen. Dabei beinhaltet insbesondere der Richtlinienentwurf der EU-Kommission neue zivilrechtliche Haftungsrisiken für die betroffenen Unternehmen, da unzureichende Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu einer Schadenersatzhaftung der Unternehmen führen können. Besondere Schlagkraft erhält diese Haftungsnorm dadurch, dass sich Betroffene weltweit auf die Haftung berufen können und auch Geschäftsleiter haften, wenn sie bei ihren Entscheidungen die Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt nicht ausreichend berücksichtigen. Kleinen und mittelständischen Unternehmen, die eigentlich nicht in den Anwendungsbereich des LkSG oder der EU-Lieferketten-Richtlinie fallen, drohen ebenfalls Haftungsrisiken, da große Unternehmen die Sorgfaltspflichten und Haftungsrisiken an ihre Zulieferer vertraglich weitergeben werden. Jedes Unternehmen sollte sich deshalb frühzeitig mit den Haftungsrisiken in seiner Lieferkette beschäftigen.

Unser Partner Dr. Roland Kläger ist Referent bei der Veranstaltung und erläutert die Haftungsrisiken in der Lieferkette und insbesondere die drohende Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung durch die EU-Lieferketten-Richtlinie.

Termin: 2. Februar 2023, 14:00 – 17:00 Uhr
Ort: Online-Seminar
Weitere Informationen:

Veranstaltungen