09.03.22
Dr. Christian Aufdermauer
Einzug von Kartellschadensersatz ist nicht von Inkassobefugnis gedeckt
Dr. Christian Aufdermauer
Das sog „Sammelklage-Inkasso“ verstößt gegen §§ 3, 2 I RDG in Verbindung mit §§ 10 I, 2 II, 11 I RDG, wenn es kartellrechtliche Schadensersatzansprüche zum Gegenstand hat, weil der klagende registrierte Inkassodienstleister dadurch die ihm erteilte Befugnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen überschreitet. (Leitsatz 1 des Gerichts)
Von: Dr. Christian Aufdermauer
In: GRUR-Prax 2022, Heft 5, 161