09.03.22

Dr. Christian Aufdermauer

Einzug von Kartellschadensersatz ist nicht von Inkassobefugnis gedeckt

Dr. Christian Aufdermauer

Das sog „Sammelklage-Inkasso“ verstößt gegen §§ 3, 2 I RDG in Verbindung mit §§ 10 I, 2 II, 11 I RDG, wenn es kartellrechtliche Schadensersatzansprüche zum Gegenstand hat, weil der klagende registrierte Inkassodienstleister dadurch die ihm erteilte Befugnis zur Erbringung von Inkassodienstleistungen überschreitet. (Leitsatz 1 des Gerichts)

Von: Dr. Christian Aufdermauer
In: GRUR-Prax 2022, Heft 5, 161

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