06.02.26
Beschaffung von Krankenhausinformationssystem im Verhandlungsverfahren
(Anmerkung von Dr. Alexander Hübner zu KG, Beschluss vom 04.06.2025)
VergabeR 2026, Heft 1, S. 61-63
In seiner Anmerkung zur Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 04.06.2025 (Az. Verg 6/24) beleuchtet Dr. Alexander Hübner drei aktuelle Fragen des Vergaberechts:
- Änderbarkeit von Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien: Dürfen diese im laufenden Verhandlungsverfahren geändert werden? Das KG bejaht dies unter bestimmten Voraussetzungen.
- Mindestanforderungen in Verhandlungsverfahren: Müssen diese als solche bezeichnet werden, oder können sie sich auch mittelbar aus dem „Wesen der Beschaffung" ergeben?
- Drittstaatenbieter: Müssen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ohne Beschaffungsabkommen zwingend ausgeschlossen werden? Das KG stellt klar: Der Auftraggeber hat Ermessensspielraum, darf Drittstaatenbieter jedoch nicht mit privilegierten Bietern aus der EU gleichstellen.
Die Entscheidung ist nach aktuellen Urteilen des EuGH insbesondere für IT- und Infrastrukturvergaben in komplexen Verhandlungsverfahren in Märkten mit wenigen Anbietern von hoher Praxisrelevanz.
Autor: Dr. Alexander Hübner, Fachanwalt für Vergaberecht
Fundstelle: VergabeR 2026, 46-63 (Heft 1)