06.02.26

Beschaffung von Krankenhausinformationssystem im Verhandlungsverfahren

(Anmerkung von Dr. Alexander Hübner zu KG, Beschluss vom 04.06.2025)

VergabeR 2026, Heft 1, S. 61-63

In seiner Anmerkung zur Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 04.06.2025 (Az. Verg 6/24) beleuchtet Dr. Alexander Hübner drei aktuelle Fragen des Vergaberechts:

  1. Änderbarkeit von Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien: Dürfen diese im laufenden Verhandlungsverfahren geändert werden? Das KG bejaht dies unter bestimmten Voraussetzungen.
  2. Mindestanforderungen in Verhandlungsverfahren: Müssen diese als solche bezeichnet werden, oder können sie sich auch mittelbar aus dem „Wesen der Beschaffung" ergeben?
  3. Drittstaatenbieter: Müssen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ohne Beschaffungsabkommen zwingend ausgeschlossen werden? Das KG stellt klar: Der Auftraggeber hat Ermessensspielraum, darf Drittstaatenbieter jedoch nicht mit privilegierten Bietern aus der EU gleichstellen.

Die Entscheidung ist nach aktuellen Urteilen des EuGH insbesondere für IT- und Infrastrukturvergaben in komplexen Verhandlungsverfahren in Märkten mit wenigen Anbietern von hoher Praxisrelevanz.

Autor: Dr. Alexander Hübner, Fachanwalt für Vergaberecht

Fundstelle: VergabeR 2026, 46-63 (Heft 1)

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